Für im Rahmen von Pauschalreisen geleistete Zahlungen greift der Absicherungsschutz durch
den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF). Der DRSF wird im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags
dafür sorgen, dass geleistete Zahlungen erstattet werden.
Weitere Informationen unter: www.fti-group.com/de/insolvenz